AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
newcom solution ag, Feldstrasse 42, 3073 Gümligen, Schweiz
 
Diese Konditionen regeln das Rechtsverhältnis zwischen newcom solution ag, Feldstrasse 42, 3073 Gümligen, Schweiz (nachfolgend newcom solution genannt), und dem Kunden, welcher eine Dienstleistung im Bereich der newcom solution bezieht. newcom solution behält sich das Recht vor, diese Konditionen jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Konditionen unterstehen dem schweizerischen Recht und der Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
 
1. Allgemeines 1.1 Form
 
Der Vertrag zwischen dem Besteller und newcom solution kann schriftlich oder mündlich gültig geschlossen werden. Üblich ist allerdings das Akzept einer schriftlichen Kostenvoranschlages von newcom solution durch den Kunden. Die Rechtsform dieses Vertrages ist der Werkvertrag gemäss Art. 363ff OR. 
 
1.2 Kostenvoranschlag
 
newcom solution erstellt einen Kostenvoranschlag vor Beginn des Projektes. Werden die vereinbarten Informationen oder Materialien von Seiten des Kunden nicht wie vereinbart geliefert oder werden die Anforderungen erhöht (z.B. mit zusätzlichem Inhalt oder Funktionalität), so wird der Mehraufwand zum Stundenansatz gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. newcom solution ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn die Kosten um mehr als 30 % des Kostenvoranschlages sich belaufen werden.
 
2. Geltungsbereich
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen newcom solution und Ihren Kunden, welche Ihre Dienste im Bereich Design in Anspruch nehmen. Diese AGB gelten für jegliche Aufträge, sofern nichts anderes spezifisch erwähnt ist oder im Bereich Hosting angeboten. Eine schriftliche Ausgabe kann bei newcom solution ag bezogen werden. newcom solution behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
 
3. Leistungen der newcom solution
 
3.1 Im Allgemeinen
 
Die Leistungen der newcom solution werden üblicherweise mit einem Kostenvoranschlag vereinbart.
 
3.1.1 Termine
 
Die im Kostenvoranschlag abgemachten Termine werden eingehalten. Kommt es zu einer Verzögerung, die nicht auf Verschulden von newcom solution zurückzuführen ist, kann diese auch nicht dafür behaftet werden.
 
3.1.2 Leistungsumfang
 
Der Leistungsumfang der geleisteten Dienstleistung wird üblicherweise im Kostenvoranschlag geregelt. Mehraufwand, der nicht auf Verschulden von newcom solution zurückzuführen ist resp. Der über den vereinbarten Umfang gehen, werden analog den Sätzen im Kostenvoranschlag weiter verrechnet.

3.1.3 Drittleistungen
 
newcom solution agiert im Normalfall als Unternehmen mit ihren Mitarbeiter, ist jedoch berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und handelt in einem solchen Falle gegenüber diesen im Namen und auf Rechung des Kunden.

3.1.4 Haftung
 
Sollte während der Dauer der Projektentwicklung Schwierigkeiten auftauchen welche von newcom solution als nicht zumutbar, technisch unmöglich oder finanziell nicht mehr attraktiv erachtet werden (z.B. massive Erhöhung des verlangten Arbeitsaufwandes, illegale / unlautere / unrealistische oder nicht im Rahmen des Kostenvoranschlages erfüllbare Sonderwünsche seitens des Kunden) so kann das Projekt jederzeit und unter schriftlicher Benachrichtigung an den Kunden abgebrochen werden. Eine bereits geleistete Anzahlung verbleibt dabei im Besitz der newcom solution oder wird Anteilsweise rückerstattet gemäss dem bereits investierten Zeitaufwand für Meetings, Kommunikationsaufwand, Konzepte, Vorschläge oder andere Arbeitsleistungen. Es gelten grundsätzlich die Bestimmung des OR. Hingegen begründet die Nichteinhaltung des Liefertermins durch newcom solution keine Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sie auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich der newcom solution liegen (z.B. zu späte Lieferung von Texten, Bildern, und Vorlagen, wesentliche und wiederholte Konzeptänderungen bzw. wesentliche Erhöhung des verlangten Arbeits- und Zeitaufwandes gegenüber des vereinbarten Kostenvoranschlages, unvorgesehene Ausfälle von Systemen, usw.). newcom solution übernimmt keinerlei Garantie oder Verantwortung für den weiterführenden Erfolg des Produktes, weder im Sinne von Publikumserfolg, Umsatz, Einnahmen oder sonstige Vorteile aufgrund dessen Nutzung durch den Kunden oder durch Drittparteien. newcom solution übernimmt keinerlei Verantwortung für Folgeschäden. newcom solution garantiert die Funktionalität ihrer Produkte für den üblichen und vertraglich zugesicherten Gebrauch.

3.1.5 Mehraufwand / Support / Wartung
 
Entsteht durch unvollständige Information, verspätete oder unkorrekte Ablieferung von Materialien oder Informationen seitens des Kunden einen Mehraufwand oder erhöhen sich die Produktionskosten deutlich und beweisbar durch nachträglich vom Kunden verlangten Änderungen, die nicht wegen technischer Schwierigkeiten vorgenommen werden, werden die dafür aufgewendete Stunden zu dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich verrechnet (mind. 150.00 CHF/pro Stunde).
 
newcom solution (app24) betreibt im Rahmen seiner Dienste einen Standard-Support, der an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) per e-mail erreicht werden kann (support@newcomsolution.ch). Es wird 150.00 CHF pro Stunde verrechnet. Es gilt eine Reaktionszeit von 12 Stunden vom Montag bis Freitag.

3.1.6 Vertrauensschutz
 
newcom solution sichert dem Kunden zu, dass alle Informationen, die für die Auftragsdurchführung benötigt werden, absolut vertraulich gehandhabt werden.
 
3.2 Web
 
Dienstleistungen im Web Bereich werden für marktübliche Computer Systemen entwickelt, wobei der Kundenkreis unseres Auftraggebers berücksichtig wird. Soll z.B. mit dem Produkt Jugendliche beworben werden, so werden wir eher multimediale Objekte einsetzten (unterhalten werden). Soll hingegen damit Geschäftsmännern und Geschäftsfrauen gedient werden, so wird eher auf solche Objekte verzichtet (schnell zu den richtigen Informationen kommen). newcom solution übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Probleme, welche sich bei von Kunden gewählten Internet-Providern (Hosting- oder Access-Provider) oder auf der entsprechenden Server-Plattform ergeben können (z.B. Hacking durch Dritte, Datenverlust,...). Im Weiteren wird keine Verantwortung übernommen für Probleme, die sich im Zusammenhang mit registrierten Domain-Namen (Web-Adressen) ergeben könnten. Grundsätzlich hat ausschliesslich der Kunde die Verantwortung für diese Bereiche, sowie auch die entsprechenden Zahlungspflichten gegenüber Drittparteien.

3.3 Druck
 
Vor jedem Druck wird vom Kunden ein Gut zum Druck (GzD) eingeholt. Nach Unterzeichnung des GzD übernimmt newcom solution keine Haftung für Fehler des Druckes. newcom solution führt den Druck üblicherweise im Namen des Kunden durch.
 
4. Pflichten des Kunden

4.1 Im Allgemeinen

4.1.1 Notwendige Unterlagen und Informationen
 
Werden Informationen oder Unterlagen benötigt, die vertraglich abgemacht wurden, so ist der Kunden verpflichtet in dem vereinbarten Format und termingerecht zu liefern. Sollte bei nicht Einhalten seitens des Kunden Mehraufwand bei der newcom solution entstehen, so werden diese weiterverrechnet.
 
4.1.2 Zahlungskonditionen
 
Sofern nichts anderes schriftlich im Kostenvoranschlag abgemacht ist, wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragerteilung fällig. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt einer erfolgreichen Abnahme des Endproduktes durch den Kunden in einem einzigen Betrag fällig. Vorbehalten bleiben andere schriftliche Vereinbarungen für grössere Projekte. Die Preise sind mehrwertsteuerfrei. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verbleiben alle Produkte im Eigentum von newcom solution.
newcom solution ist jederzeit berechtigt, im Eigentumsvorbehaltsregister an den von ihr gelieferten Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, um sich bei Nichtzahlung einer vereinbarten Dienstleistung abzusichern. Es werden keine Rabatte, Skonti oder andere Abzüge als die im Vertrag geregelten akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungsfrist nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug und hat einen Verzugszins von 8 % zu bezahlen. newcom solution ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 20.00 für Mahnaufwand in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist newcom solution berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Kosten von Dritten wie z.B. Webhoster, Druckerei, etc. die im Namen des Kunden von uns organisiert werden, werden direkt dem Kunden verrechnet. Ist dies nicht der Fall, so wird dieser Betrag als Vorauszahlung zu tätigen.

4.1.3.1 Vertragsdauer und Kündigung App24
 
Dieser Vertrag ist für die Dauer von mindestens 12 Monaten abgeschlossen, anschliessend kann der Vertrag jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die bezahlten Setup/Jahresgebühren werden nicht zurück erstattet. Der Käufer verpflichtet sich, unabhängig ob der Inhalt abgefüllt oder die App live ist, die Gebühren (Lizenzkosten und Optionen) innert 30 Tage nach Bestelldatum zu begleichen.
Die Kosten von App24 sind in jedem Fall zu begleichen, da App24 keinen Einfluss auf den Entscheid von Apple hat.

4.1.3 Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht
 
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von newcom solution, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Design) und das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von newcom solution geschaffenen Produkte und Leistungen (Konzepte, Story Board, Design-Vorschläge, Texte, Bilder, Ton, grafische Arbeiten, Fotos, Signete, Musikkompositionen und Studio-Einspielungen, CD-Rom Entwicklungen, Internet-Lösungen und Programmierung, Datenbanksysteme und Applikationen), insbesondere am Source Code (Quellendateien) von Softwarelösungen. Im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit steht dem Kunden, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber newcom solution erfüllt, die nicht ausschliessliche und entgeltliche Nutzung des geistigen Eigentums von newcom solution zu. Soweit dieses Dritten zugänglich gemacht wird, soll prinzipiell und wenn nicht schriftlich anders vereinbart den Schriftzug der Firma newcom solution und Hinweise oder Links auf den Webauftritt der newcom solution gut sichtbar tragen. Dies ist branchenüblich und dieses recht ergibt sich aus dem URG (Urheberrechtsgesetz, in der Schweiz gültig seit 1992) und ist daher nicht zu umgehen. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz nicht vom Kunden entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch eine Konkurrenzfirma. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten der newcom solution weiter zu verwenden oder irgendwie als Arbeiten von anderen Entwicklern darzustellen. In einigen Fällen wird auf einer neu erstellten Kundenwebsite ein Copyright-Hinweis angebracht. Dieses Copyright muss aber auf den Kunden selbst lauten, denn dieser hat ja das eigene Material beigebracht, und auch für das Design bezahlt. Mangels anderer Vereinbarung darf vom Kunden die gelieferte Internet-Lösung, Multimedia-Produktion, graphische Arbeit oder Programmierung nur unter einer einzigen Internet-Adresse (URL) bzw. auf der eigenen Website des Kunden verwendet werden. Das durch newcom solution erstellte Produkt oder Teile davon dürfen ohne Einverständnis der newcom solution nicht geändert, vertrieben oder weiterverkauft werden. Zulässig ist die Aktualisierung und Änderung von Feldern, die speziell dafür vorgesehen sind (z.B. bei Datenbanklösungen resp. CMS Systemen). Unabhängig von der Nutzungsregelung zwischen den Parteien hat newcom solution das Recht, Ideen, Konzepte, selber erstellte Elemente und Verfahren bei der Erstellung anderer Produkte unbeschränkt zu verwenden. Überdies hat newcom solution das Recht, das Arbeitsresultat sowie allfällige Arbeitsbeurteilungen und Kommentare seitens des Kunden unbeschränkt für die Eigenwerbung zu nutzen.

4.1.4 Abnahme des Projektes
 
Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde das Projekt als fertig gestellt abnimmt. Sobald das Projekt abgenommen ist, wird damit die Restzahlung sofort fällig. Im Zeitpunkt der Abnahme übernimmt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte am gelieferten Produkt sowie die alleinige Verantwortung über die Inhalte. Besondere Vereinbarungen einer Testphase, von regelmässig zu prüfenden Arbeitsproben und der Erstellung eines Abnahmeprotokolls bleiben vorbehalten. Eine darüber hinausgehende ständige Wartung, Aktualisierung oder Betreuung der Produkte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird per Stundenaufwand verrechnet.

4.2 Web
 
Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde das Projekt als fertig gestellt abnimmt, insbesondere wenn er sein Einverständnis zur Aufschaltung einer neuen Website, Programmierarbeit, Multimedia-Produktion oder Textarbeit auf seiner eigenen Web-Plattform oder Domain erteilt. Sobald das Produkt aufgeschaltet oder zur beabsichtigten Nutzung freigegeben wird, wird damit die Restzahlung sofort fällig.
Nach Auflösung der vertraglichen Zusammenarbeit ist die weitere Nutzung, insbesondere die Herausgabe des Source Code (Quellcode, z.B. Datenbankscripts oder editierbare Flash-Dateien) nur mit schriftlicher Zustimmung der newcom solution und Leistung einer Entschädigung gestattet, ausser wo dies anders festgehalten ist.
 
4.3 Druck
 
Es bestehen keine besondere Bestimmungen für den Bereich Print.
 
5. Anwendbares Recht
 
Diese AGB als auch alle andere Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.
 
6. Gerichtstand
 
Alleiniger Gerichtsstand ist beim Sitz der Gesellschaft (Bern, Schweiz).
 
7. Gültigkeit
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 08.08.2008 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Diese AGB sind integrierter Bestandteil jegliche Vereinbarungen zwischen newcom solution und seiner Kunden.
 
newcom solution ag, 11.11.2011
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